Um den Spielbetrieb weiterhin aufrechtzuerhalten haben alle Sportvereine des Burgenlandkreises ab sofort dafür Sorge zu tragen, dass die nachstehenden Vorgaben umgesetzt werden:
[…] Die 12. Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises vom 21.10.2020 legt unter anderem für Sportveranstaltungen Folgendes fest: Beim Besuch von Sportveranstaltungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem ist die Nutzung von sogenannten Tröten und Fanfaren oder vergleichbaren einfachen Blasinstrumenten untersagt, die durch Atemluft betrieben werden. Der Grund hierfür ist, dass durch die Atemluft Ansteckungen erfolgen können. […]
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld i.H.v. 20.000 Euro angedroht. Die Beschränkungen gelten vorerst bis einschließlich 4. November 2020.
Quelle: https://corona.burgenlandkreis.de/de/corona.html
Um die Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen, müssen wir bei Besuch unserer Veranstaltungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gemäß § 2 Abs. 4 der 7. Eindämmungsverordnung die Daten unserer Gäste erfassen. Erforderlich sind Vor-und Familienname, vollständige Anschrift oderTelefonnummer. Die erhobenen Daten werden bei uns 4 Wochen aufbewahrt und danach vernichtet.
Um die Wartezeiten am Einlass zum Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark zu verringern, können Sie das Formblatt HIER herunterladen, zu Hause vollständing und wahrheitsgetreu ausfüllen und am Spiel-/Veranstaltungstag dem Einlasspersonal übergeben.